24 Stunden lieferantenwechsel

IN KÜRZE:

Ab 6. Juni 2025 gültig

Wechsel des Stromversorgers (Lieferantenwechsel) innerhalb von 24 h 
(Werktags, MO-SA)


 
Achtung:
Die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags ändern sich nicht. 
Lediglich die Abstimmung zwischen Ihrem bisherigen und Ihrem 
neuen Anbieter verkürzt sich an Werktagen auf 24 Stunden. 
Dies bedeutet keinen vorzeitigen Wechsel bei bestehender Vertragsbindung.

Grundlage:

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die einen zügigen Lieferantenwechsel ab 01.01.2026 vorschreibt. Die Bundesnetzagentur möchte mit der frühzeitigen Umsetzung für genügend Vorlaufzeit sorgen, um ab 01.01.2026 einen reibungslosen Ablauf aller Prozesse zu gewährleisten. Ziel ist der EU-Richtline ist es den Wettbewerb zu steigern.

VORTEILE:

  • Durch den schnelleren Wechsel werden Wartezeiten bei Vertragsabschlüssen verringert. 
  • Sie können vom 24 h Lieferantenwechsel profitieren, wenn Sie Ihre Vertragslaufzeiten im Blick haben und Ihre Zählerstände inkl. Marktlokations-ID zeitlich korrekt zum Lieferantenwechsel melden. Durch den Wegfall der rückwirkenden An- bzw. Abmeldungen erwarten wir eine Zunahme der bürokratischen Aufwände.

NACHTEILE:

  • In der Vergangenheit konnten Verbraucher bis zu sechs Wochen rückwirkend den Anbieter wechseln. Dies hatte den großen Vorteil für Mieter und Eigentümer, dass eine An- bzw. Abmeldung auch nach dem eigentlichen Umzug möglich war.
  • Ab dem 06. Juni 2025 sind An- bzw. Abmeldungen nur noch in die Zukunft möglich. Versäumen die Mieter ihre Ab- bzw. Anmeldung, müssen Sie sich untereinander abstimmen und die Abrechnung der Stromabnahme aufteilen. 
  • Bei vergessener Abmeldung haben die Vormieter einen doppelten Vertrag (alte Wohnung und neue Wohnung) und sind für beide Verträge in der Zahlungspflicht. 
  • Sollten sich die Vormieter abmelden, aber die Nachmieter nicht für denselben Zeitpunkt anmelden, befindet sich der Eigentümer automatisch in der Ersatz- bzw. Grundversorgung, bis sich die Nachmieter anmelden.
  • Zudem werden ungewollt abgeschlossene Verträge (Haustür- und Telefongeschäfte) schneller wirksam. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt auch weiterhin.

WICHTIG FÜR ZUKÜNFTIGE VERTRAGSABSCHLÜSSE

Für die künftige Kommunikation ist zusätzlich zur Zählernummer überwiegend die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wichtig. 

Diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung. 

Die MaLo-ID wird in der Kommunikation zwischen den Lieferanten zur Abwicklung von Umstellungen, Kündigungen oder sonstigen Meldungen benötigt. 

Zählernummer und MaLo-ID sollten nicht an Dritte weitergegeben werden, um missbräuchliche Nutzung zu vermeiden.