STROMPREISBREMSE

Das Thema "Strompreisbremse" ist momentan in aller Munde.
Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

das wichtigste im überblick:

Die Strompreisbremse wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll Bürger:innen entlasten und durch die gestiegenen Energiepreise entstandene monatliche Mehrkosten abfedern. 

Sie gilt ab Januar 2023, wird aber erstmals im März abgerechnet. Die Monate Januar und Februar werden rückwirkend in die Märzabrechnung miteinbezogen. 

Vorerst wurde die Strompreisbremse bis Dezember 2023 beschlossen.

Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh mit einem Brutto Arbeitspreis über 40ct/kWh

 

Privathaushalte und kleinere Unternehmen, deren vertraglich geregelter Brutto Arbeitspreis 40 ct/kWh übersteigt und mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh, erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs (meist ermittelt aus den Vorjahresdaten) zu einem gedeckelten Preis von 40ct/kWh.

Jeglicher Stromverbrauch, der darüber hinausgeht wird mit dem vertraglich vereinbarten Preis berechnet. 

 

Jahresverbrauch über 30.000 kWh mit einem Netto Arbeitspreis über 13 ct/kWh

 

Privathaushalte und mittlere bzw. größere Unternehmen, deren vertraglich geregelter Netto Arbeitspreis 13 ct/kWh übersteigt und mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 30.000 kWh erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs  zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Der bisherige Stromverbrauch wird anhand der Verbrauchsprognose oder auf Basis des gemessenen Vorjahresverbrauchs ermittelt.

Jeglicher Stromverbrauch, der darüber hinaus geht, wird mit dem vertraglich vereinbarten Preis berechnet. 

 

NEU ab 01. 08.2023:

 

Ab 1. August 2023 gilt bei Verträgen mit Niedertarif -und Hochtarifzeiten eine neue Regelung. Bei diesen Tarifen greift die Preisbremse bereits bei einem niedrigeren, an den Schaltzeiten orientierten Referenzpreis.

 

Sie brauchen nichts zu veranlassen. Wenn Sie von der Strompreisbremse betroffen sind, leiten wir alles automatisch für Sie in die Wege. 

Sie möchten noch weitere Informationen zum Thema Strompreisbremse?

Das Bundesministerium für Wirtschaft unf Klimaschutz hat hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema beantwortet.



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